Energieausweis
Ab
Juli 2008 muss jeder Gebäudeeigentümer (Fertigstellung
des Gebäudes vor 1965) und ab Januar 2009 jeder
Gebäudeeigentümer (Fertigstellung des Gebäudes
nach 1965) beim Verkauf einer Immobilie oder bei einem
Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen.
Für Nichtwohngebäude und "öffentlich zugängliche
Dienstleistungsgebäude" ist der Starttermin der
1. Juli 2009. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis (10 Jahre gültig) enthält grundlegende
Aussagen über die enegetische Qualität des
Gebäudes und hilft, die Höhe der zukünftigen
Energie bzw. Nebenkosten abzuschätzen.
Daneben erhält der Energieausweis konkrete Hinweise
auf energetische Schwachstellen und entsprechende
Modernisierungserfordernisse. So erfährt der
Eigentümer, wie er den Wert seiner Immobilie
sichern bzw. steigern kann. Wer die Energieeffizienz
seines Gebäudes erhöht, reduziert dadurch
nicht nur seine Betriebskosten, sondern erzielt auch
eine belegbare Wertsteigerung seiner Immobilie.
Dipl.-Ing. Carsten Mumm ist als zugelassener Gebäude-Energieberater
des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA), der Handwerkskammer Hamburg sowie der dena
(Deutsche Energieagentur) ein berechtigter Aussteller
für den Energieausweis für Gebäude.
Gemäß aktuellen dena-Vorschriften (Energiepass-Pflichtenheft)
ist eine Begehung und Bestandsaufnahme des Objektes
vorzunehmen, dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
| 1. |
Baupläne,
komplett (Flurkarte, Lageplan, Seitenansichten,
Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung) |
| 2. |
alle Verbrauchsdaten
der letzten 3 Jahre (Heizöl, Gas, Holz, Kohle,
Wasser, Strom u.s.w.) |
| 3. |
die
letzten 2 bis 3 Schornsteinfegerprotokolle |
| 4. |
Auflistung
über die im Gebäude lebende Personenzahl,
für die vorgenannten Verbrauchsdaten. |
Alle Räume in Ihrem Gebäude
müssen wir besichtigen können, dies gilt
insbesondere auch für den Heizraum und falls
vorhanden für den Dachboden (Spitzboden) u. Drempelräume.
Vom Heizraum (inkl. Heizungsanlage), von unterschiedlichen
Fenstern, vom Dachboden (inkl. Schrägdach) und
letztlich auch von den Gebäudeaußenansichten
werden wir digitale Fotos erstellen. Die Fotos dienen
der Vergleichbarkeit von Planungsunterlagen und Realität,
sowie als Grundlage der jeweiligen U-Wert-Findung.
Alle bereitgestellten Unterlagen werden Ihnen mit
dem Energieausweis beim zwingend erforderlichen Zweittermin
zu unserer Entlastung wieder ausgehändigt. Zwischen
Ihnen und uns besteht ein Vertrauensverhältnis
(Datenschutz gegenüber Dritten).
Preisliste Energie- Bedarfsausweis zzgl. MwSt.
| Wohneinheiten
|
|
EFH / 1 WE
ZFH / 2 WE
3 bis 4 WE
5 bis 6 WE |
€ 420,00
€ 490,00
€ 750,00
€ 850,00
|
| ab 7 WE bis ?
|
nach Vereinbarung
|
Auf Wunsch erhalten Sie den Energiebedarfsausweis auch mit Modernisierungsempfehlungen!
Die angegebenen Preise für
einen Energieausweis verstehen sich für die reine
Erstellung/Berechnung und setzen die Verfügbarkeit
der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus.
Für zusätzlich notwendige Maßnahmen,
wie z.B. Aufmasse, Flächenermittlung, Bauteilerfassung
oder Anlagencharakterisierung erhöhen sich die
genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand um
€ 60,00 zzgl. MwSt. je Stunde.
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"Energieausweis für Wohngebäude"
(dena-Website)