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Energieausweis

Ab Juli 2008 muss jeder Gebäudeeigentümer (Fertigstellung des Gebäudes vor 1965) und ab Januar 2009 jeder Gebäudeeigentümer (Fertigstellung des Gebäudes nach 1965) beim Verkauf einer Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Für Nichtwohngebäude und "öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude" ist der Starttermin der 1. Juli 2009. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis (10 Jahre gültig) enthält grundlegende Aussagen über die enegetische Qualität des Gebäudes und hilft, die Höhe der zukünftigen Energie bzw. Nebenkosten abzuschätzen.

Daneben erhält der Energieausweis konkrete Hinweise auf energetische Schwachstellen und entsprechende Modernisierungserfordernisse. So erfährt der Eigentümer, wie er den Wert seiner Immobilie sichern bzw. steigern kann. Wer die Energieeffizienz seines Gebäudes erhöht, reduziert dadurch nicht nur seine Betriebskosten, sondern erzielt auch eine belegbare Wertsteigerung seiner Immobilie.

Dipl.-Ing. Carsten Mumm ist als zugelassener Gebäude-Energieberater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Handwerkskammer Hamburg sowie der dena (Deutsche Energieagentur) ein berechtigter Aussteller für den Energieausweis für Gebäude.

Gemäß aktuellen dena-Vorschriften (Energiepass-Pflichtenheft) ist eine Begehung und Bestandsaufnahme des Objektes vorzunehmen, dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

1. Baupläne, komplett (Flurkarte, Lageplan, Seitenansichten, Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung)
2. alle Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Heizöl, Gas, Holz, Kohle, Wasser, Strom u.s.w.)
3. die letzten 2 bis 3 Schornsteinfegerprotokolle
4. Auflistung über die im Gebäude lebende Personenzahl, für die vorgenannten Verbrauchsdaten.

Alle Räume in Ihrem Gebäude müssen wir besichtigen können, dies gilt insbesondere auch für den Heizraum und falls vorhanden für den Dachboden (Spitzboden) u. Drempelräume. Vom Heizraum (inkl. Heizungsanlage), von unterschiedlichen Fenstern, vom Dachboden (inkl. Schrägdach) und letztlich auch von den Gebäudeaußenansichten werden wir digitale Fotos erstellen. Die Fotos dienen der Vergleichbarkeit von Planungsunterlagen und Realität, sowie als Grundlage der jeweiligen U-Wert-Findung.

Alle bereitgestellten Unterlagen werden Ihnen mit dem Energieausweis beim zwingend erforderlichen Zweittermin zu unserer Entlastung wieder ausgehändigt. Zwischen Ihnen und uns besteht ein Vertrauensverhältnis (Datenschutz gegenüber Dritten).

Preisliste Energie- Bedarfsausweis zzgl. MwSt.

Wohneinheiten
EFH / 1 WE
ZFH / 2 WE
3 bis 4 WE
5 bis 6 WE
€ 420,00
€ 490,00
€ 750,00
€ 850,00
ab 7 WE bis ? nach Vereinbarung

Auf Wunsch erhalten Sie den Energiebedarfsausweis auch mit Modernisierungsempfehlungen!

Die angegebenen Preise für einen Energieausweis verstehen sich für die reine Erstellung/Berechnung und setzen die Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus. Für zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z.B. Aufmasse, Flächenermittlung, Bauteilerfassung oder Anlagencharakterisierung erhöhen sich die genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand um € 60,00 zzgl. MwSt. je Stunde.

» "Energieausweis für Wohngebäude" (dena-Website)